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Sichere Schule
Versuche, bei denen gefährliche Stoffe freigesetzt werden können, müssen in Abhänigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung im Abzug durchgeführt werden. Dazu muss in jedem Chemieraum (Vorbereitung, Lehr- bzw. Übungssaal) mindestens ein Abzug vorhanden sein. Auch andere Versuche können die Verwendung eines Abzuges erfordern. Dies ist vor jeder Versuchsdurchführung durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.
Die Prüfung der Abzüge muss regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, durch eine befähigte Person durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfung sind in Prüfprotokollen zu dokumentieren und sollten auch in der Schule einsehbar sein. Die Prüfkriterien finden sich (DGUV Information 213-857). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die Prüfintervalle festzulegen. Es kann notwendig sein, diese Prüfintervalle auf mindestens einmal jährlich zu verkürzen. Kriterien dafür sind unter anderem Nutzungshäufigkeit, Auftreten von Mängeln, beispielsweise Schwergängigkeit des Frontschiebers, oder auch Vorhandensein einer Überwachungsanzeige am Abzug.
Wir übernehmen seit vielen Jahren an Namhaften Schulen die Jährliche Überprüfung der Naturwissenschaftlichen Räumen.
Außerdem können wir auch die Gasarmaturen und Leitungen überprüfen
---Gasprüfung nach DVGW---