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Prüfung von Gefahrstoffschränken

Es besteht eine Prüfpflicht für Gefahrstoffschränke gemäß TRbF 20 sowie durch die ArbStätt V.

Damit die Sicherheit erhalten bleibt und keine Gefahr im Verzug entsteht, ist es erforderlich, den Sicherheitsschrank einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen.

Wir führen diese Prüfungen durch und zwar herstellerunabhängig für alle Sicherheitsschränke, Gefahrstoffschränke, Lösemittelschränke, Chemikalienschränke, Gasflaschenschränke,

Säure- und Laugenschränke und Gefahrstoff-Container.

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